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Kapitel 11

Rechtsfragen

Betroffene Rechtsgebiete

Vor Hinweisen, Erläuterungen und Empfehlungen in diesem Buch muss

klar sein, sie alle stellen keine Form der Rechtsberatung dar. Das ist wie bei

Tante Erna, die mir bei Erkältungskrankheiten ihre alternativlosen Hausmit­

tel empfiehlt oder gar aufdrängelt. Denn diese »Ratschläge« sind verboten,

wenn sie in irgendeiner Form entgeltlich gegeben werden oder per Gesetz

ausschließlich bestimmten Berufsgruppen vorbehalten sind. Selbst wenn

Ratgebende gegenüber Ratsuchenden eine besondere Vertrauensstellung

besitzen, können Empfehlungen und Ratschläge Haftungsfragen gegenüber

dem Ratsuchenden nach sich ziehen.

Was für Tante Ernas Beratung bei Erkältungskrankheiten gilt, ist auch zutref­

fend bei der Beratung zu Rechtsfragen auf diesen Seiten. Rechtsverbindlich

beraten und Auskünfte erteilen dürfen Anwälte, Erfahrungen austauschen

hingegen kann ich mit Gleichgesinnten, in Internetforen, im Videoklub usw.

Als Videomacher rechtssicher zu agieren, ist vor allem schwierig, weil es nicht

das eine Videorecht gibt. Je nachdem, was du mit der Kamera (egal ob für Vi­

deo- oder Fotoaufnahmen) einfängst und was danach mit den gespeicherten

Daten passiert, immer bewegst du dich in verschiedenen und oft gleichzeitig

in mehreren Rechtsgebieten.

Aspekte aus dem Persönlichkeitsrecht

Jeder Mensch hat das Recht, zu entscheiden, ob Film- und Videoaufnahmen

von ihm angefertigt werden. Dieses Recht am eigenen Bild regeln die Para­

grafen 22 und 23 im Kunsturhebergesetz [24].

Mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018

konnte so mancher in (s)einem Verein bereits Erfahrungen zum Umgang

sowie zur Veröffentlichung von Daten sammeln. Personenbezogene Daten

entstehen mit der Smartphone-Kamera beim Aufnehmen von Personen.

Ob dabei deren Gesicht erkennbar ist oder ein anderes markantes Merkmal

Rückschlüsse auf die Identität zulässt, ist gleichgültig.

Allein und ausschließlich die Verwendung dieser personenbezogenen Auf­

nahmen (Daten) für familiäre und private Zwecke ist gestattet, sofern diese

Aufnahmen nicht verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Den Videoaufnahmen der familiären Kaffeetafel zu Omas 100. Geburtstag

steht nichts im Weg – bis der Bürgermeister, einen Präsentkorb im Arm, zum